Stromschläge. Ein gerichtliches Gutachten seit 2011. Beweise verschwinden – und wir sollen erneut beweisen.
Die Elektroarbeiten waren bereits 2010 beanstandet. Der Fundamenterder wurde im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren als nicht regelgerecht ausgeführt festgestellt. Das Haus wurde nie abgenommen und nie bewohnt. Heute ist der zentrale Datenträger mit Bauzeitfotos in der Gerichtsakte nicht mehr auffindbar.
Was hier seit Jahren feststeht
Bereits am 20.10.2010 wurde schriftlich festgehalten, dass die Elektroarbeiten nicht fachgerecht und nicht wie vereinbart ausgeführt worden waren. Anfang Januar 2011 folgten weitere schriftliche Mängelanzeigen an das Bauunternehmen.
Seit dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren liegt außerdem ein Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Elektrotechnik vor. Danach war der Fundamenterder nicht nach den Regeln der Technik hergestellt; die elektrische Gefährdung betrifft Menschen und Tiere.
Später haben wir Stromschläge am Gebäude erlitten und angezeigt. Das Haus wurde von uns nie abgenommen und nie bewohnt. Für das Anwesen besteht ein behördliches Betretungs- und Nutzungsverbot.
2010/2011: Mängel angezeigt – Bauunternehmen antwortet schriftlich
Die Überprüfung der Elektroarbeiten wird schriftlich beanstandet. Dazu existieren Fotos.
„Die Überprüfung der Elektroarbeiten hat gezeigt, dass diese nicht fachgerecht und nicht wie vereinbart durchgeführt wurden.“Schriftlicher Mängelbericht an das Bauunternehmen, unter anderem zur Elektroinstallation und zur rechten Ecke des Ringbalkens unter der Dachkonstruktion.
Wir geben dem Bauunternehmen schriftlich Gelegenheit zur Mängelbeseitigung.
„Wir geben Ihnen die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen.“Das Bauunternehmen bezeichnet die Punkte als noch offene Bauausführung und erklärt, sie fachgerecht erledigen zu wollen.
„Wir sehen nicht die aufgeführten Punkte als Baumängel bzw. Bauschäden, sondern lediglich als noch offene Punkte der Bauausführung. Diese werden natürlich von uns fachgerecht erledigt.“Die DVD-R von 2011: aktenkundig – heute nicht mehr auffindbar
Die Baustellenfotos, der Schriftverkehr, Rechnungen und eine Indexbeschreibung wurden bereits 2011 in das gerichtliche Beweissicherungsverfahren 3 OH 12/11 eingebracht.
Der gerichtlich bestellte Hauptsachverständige B. W. hielt im Hauptgutachten vom 07.09.2011, Seite 6 / Blatt 135, fest, dass Fotos, zwei CDs und eine DVD mit Indexbeschreibung vorlagen.
Genau dieser Datenträger soll heute in der Gerichtsakte nicht mehr auffindbar sein. Unser damaliger Rechtsanwalt teilte uns schriftlich mit, der OLG-Vorsitzende habe ihn angerufen, um den fehlenden Datenträger mitzuteilen.
Fotos mit EXIF-Daten: ein zeitlich rekonstruierbares Bautagebuch
Die Fotos auf der DVD dokumentieren den Bauzustand Schritt für Schritt. Die EXIF-Daten ermöglichen die Zuordnung von Aufnahmetag und Uhrzeit.
Besonders wichtig sind Aufnahmen vom 16.09.2010, dem Tag des Besuchs eines Mitarbeiters der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises. Der Fundamentbereich war damals noch offen beziehungsweise frisch. Auf den Bildern ist nach unserer Dokumentation kein Fundamenterder erkennbar; ebenso ist das Fundament der tragenden Wand zum Erddruckbalken nicht erkennbar.
Heute ist vieles überbaut. Damals war der Bauzustand sichtbar. Genau deshalb sind die frühen Fotos für die Rekonstruktion so wichtig.
Die Gefahr blieb nicht theoretisch: Wir erhielten Stromschläge
Gerichtliches Elektrogutachten
Der Fundamenterder wurde als nicht nach den Regeln der Technik hergestellt festgestellt. Die Gefährdung betrifft Menschen und Tiere.
Stromschläge
Wir haben Stromschläge am Gebäude erhalten und diese Gefahr angezeigt. Damit geht es nicht mehr nur um eine abstrakte technische Abweichung.
Keine Nutzung
Das Haus wurde nie abgenommen und nie bewohnt. Für das Anwesen besteht ein Betretungs- und Nutzungsverbot.
Gemeldet an Behörden, Justiz, Ministerien und EU-Kommission
Die Gefahrenlage und das Unterlassen ihrer vollständigen Aufklärung wurden wiederholt an Justiz, Ministerien, Staatsanwaltschaften, Bauaufsicht und Bundesstellen gemeldet.
- Beschwerde gegen das Unterlassen der Bauaufsichtsbehörde vom 05.11.2025.
- Weitere Meldung an das zuständige Bundesministerium vom 02.12.2025.
- Strafanzeigen in Stuttgart gegen Mitarbeiter des Bauamtes; nach unserer Dokumentation bis heute ohne nachvollziehbare Registrierung und Bearbeitung.
- Weiterleitung an den Single Point of Contact beim BMWSB in Berlin; keine substanzielle Rückmeldung zur Gefahrenaufklärung.
- Gesonderte EU-Registrierung des Komplexes Fundamenterder / Stromschläge / Potentialausgleich / Elektroinstallation: Ares(2026)2322147.
Eine Aktenlage mit immer neuen Lücken
Auch frühere Strafanzeigen sind nach unserer Aktenrekonstruktion nicht vollständig auffindbar. Eine Anzeige aus dem Jahr 2012 soll bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken später nicht mehr auffindbar gewesen sein. Hauptkommissar Aurich stellte 2024 nach unserer Dokumentation fest, dass ihm zunächst nur ein Teil der Vorgänge vorlag und weitere angefordert werden mussten.
Die zentrale DVD-R ist ebenfalls nicht mehr in der Gerichtsakte auffindbar. Zugleich existiert die gerichtliche Dokumentation ihrer Einreichung.
Wir nennen das inzwischen eine „Bermuda-Ecke der Aktenführung“: Beweise und Vorgänge waren vorhanden, später fehlen sie – und die Folgen dieser Lücken sollen am Ende uns treffen.
Vertraglich geschuldet: ein Haus nach den Regeln der Technik
Auch der Bauvertrag befindet sich im rekonstruierten DVD-Bestand. In § 5 wurde vereinbart, dass der Generalunternehmer ein Haus nach den Regeln der Technik errichtet.
Das ist keine kleine Abweichung vom Vertrag. Es betrifft die sichere Nutzbarkeit des gesamten Anwesens.
Und heute? Das OLG drängt auf neue Begutachtung
Obwohl die Beweisspur bis 2010/2011 zurückreicht, sollen wir heute erneut Begutachtungen veranlassen beziehungsweise den Zutritt zum Grundstück ermöglichen. Zugleich droht das OLG Saarbrücken mit Sanktionen und damit, weiteres Vorbringen beziehungsweise weitere Beweise nicht mehr zuzulassen.
Genau hier liegt der Widerspruch: Die entscheidenden Beweismittel wurden vor vielen Jahren eingereicht und gerichtlich dokumentiert. Wenn ein solcher Datenträger heute innerhalb der Gerichtsakte fehlt, darf der daraus entstandene Beweisverlust nicht einfach auf uns verlagert werden.
Wir verlangen keine Sonderbehandlung. Wir verlangen die vollständige Berücksichtigung und Rekonstruktion dessen, was bereits aktenkundig war.
Die Kernfrage
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, warum wir heute Beweise vorlegen. Sie lautet: Was ist mit den 2011 eingereichten Beweisen geschehen, wer trägt für ihren Verbleib Verantwortung und warum werden ihre Inhalte trotz der verwirklichten Gefahr durch Stromschläge nicht vollständig berücksichtigt?
Kurzfazit
- 2010: mangelhafte Elektroarbeiten schriftlich dokumentiert.
- 2011: gerichtliches Gutachten zum nicht regelgerecht ausgeführten Fundamenterder.
- 2011: DVD-R mit Indexbeschreibung, Fotos, Vertrag, Rechnungen und Schriftverkehr gerichtlich dokumentiert.
- Heute: Datenträger in der Gerichtsakte nicht mehr auffindbar.
- Gefahr verwirklicht: Stromschläge wurden erlitten und angezeigt.
- Nutzung: Haus nie abgenommen, nie bewohnt; Betretungs- und Nutzungsverbot.
- EU: gesonderte Registrierung Ares(2026)2322147.